Immer wieder höre ich, dass jemand einen Blogartikel von mir „verpasst“ hat, weil er/sie „an dem Tag nicht auf dem Blog war“. Meistens werde ich dann gebeten, den Link zum Blogpost nochmal per Mail zu schicken, was ich natürlich auch tue. Aber so war das mit den Blogs eigentlich nicht gedacht. Per RSS lässt sich ein Blog abonnieren, so dass man ganz automatisch über neue Artikel informiert wird. Aber wie geht das?
Was ist RSS bzw. ein RSS-Feed?
RSS ist eine Technik, mit deren Hilfe man sogenannte RSS-Feeds abonnieren kann. Ein RSS-Feed ist nichts anderes als die rückwärts chronologisch geordnete Liste der Artikel in einem Blog (oder einer Website). Wer dieses RSS-Feed abonniert hat, wird jedes Mal, wenn ein neuer Artikel erscheint, auf die Weise benachrichtigt, die er/sie für dieses Abonnement eingestellt hat. Klingt kompliziert, ist es aber gar nicht.
RSS wird meist gekennzeichnet durch dieses Symbol:
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RSS-Feeds können auf verschiedene Weise abonniert werden. In meinen Blogs haben Sie die Wahl zwischen RSS für Feedreader oder RSS für Mail:

RSS-Feed per Feedreader abonnieren
Ein Feedreader ist ein Programm, über das Sie RSS abonnieren und verwalten können. Es gibt viele verschiedene Feedreader, z.B. den Google-Reader, oder auch solche, die bereits in manchen Browsern (z.B. Opera) enthalten sind. Einen Feedreader zu benutzen macht dann Sinn, wenn Sie mehrere RSS-Feeds abonnieren wollen.
Wenn Sie in diesem Blog auf „RSS abonnieren – per Feedreader“ klicken, erscheint dies:

Hier können Sie auswählen, in welchem Feedreader dieses Abonnement hinzugefügt werden soll. Bei den web-basierten Feedreadern müssen Sie dort vorher ein Feedreader-Konto eröffnet haben (das heißt zwar Konto, kostet aber nichts).
RSS-Feed per Mail abonnieren
Manche Blogs und Websites bieten auch RSS per Mail an. In diesem Fall brauchen Sie keinen Feedreader, sondern Sie werden durch eine E-Mail darüber informiert, dass ein neuer Artikel existiert, und bekommen einen Link dorthin geschickt.
Wenn Sie in diesem Blog „RSS abonnieren – per E-Mail“ anklicken, erscheint dieses Formular:

Da ich den Service Feedburner nutze, bekommen Sie nach Ausfüllen dieses Formulars und dem Klick auf „Anfrage wegen E-Mail-Abonnement abschließen“ eine Bestätigungsmail von Feedburner mit dem Betreff „Activate your Email Subscription to: In Sachen Kommunikation (schwindt-pr)“. Darin ist ein Link enthalten, den Sie zur Bestätigung Ihres Abonnements anklicken müssen. Erst dann wird das Abonnement aktiv (auch hier bedeutet Abonnement nicht, dass das mit irgendwelchen Kosten verbunden wäre!). Falls Sie die Bestätigungsmail übrigens nicht im regulären Posteingang finden, überprüfen Sie Ihren Spamordner.
Natürlich können Sie das Abonnement eines RSS-Feeds auch jederzeit wieder beenden. Dazu brauchen Sie das betreffende RSS-Feed nur aus Ihrem Feedreader zu löschen oder den entsprechenden Link in einer der E-Mails anklicken.
Ich würde mich freuen, wenn Ihnen dieses Blogpost weitergeholfen hat und Sie jetzt das RSS-Feed dieses Blogs abonnieren!
Dazu brauchen Sie nur den Link oben rechts in diesem Blog anzuklicken.
Wenn Sie noch Fragen dazu haben, hinterlassen Sie mir doch einfach einen Kommentar.







[...] Ein Blog abonnieren oder was ist RSS? [...]
Eine kleine Ergänzung: Man kann RSS-Feeds auch über iGoogle lesen, indem man das jeweilige RSS als Gadget hinzufügt. Ich finde das ganz komfortabel, weil man dann alle Feeds, die einen interessieren, auf seiner Google-Suchseite hat. Eine mögliche Unterteilung in Kategorien und somit Unterseiten macht das Ganze schön übersichtlich.
Ja, das ist sicher eine Alternative, würde für mich aber im weitesten Sinne unter Feedreader-Dienste fallen. Ich versuche es ja erst mal ganz einfach darzustellen, um Grundlagen zu schaffen. Die Feinheiten kommen dann später.
[...] und kommentieren. Außerdem liefert FlickR für jede so entstandene Liste von Fotos automatisch ein RSS-Feed, bietet also die Möglichkeit, sich automatisch über Updates informieren zu [...]
Vorab: Danke für die bereits erschienen Beiträge!
Denjenigen, die trotz diverser Nachteile lokale RSS-Reader nutzen wollen, empfiehlt sich neben den browsereigene Funktionen FeedDemon (Win) von Newsgator http://tinyurl.com/4w7muy
- klein und flink, übersichtlich sowie kostenlos…
Gern geschehen
und Danke für den Tipp. Die von mir erwähnten RSS-Reader sind übrigens auch kostenlos.
[...] der allgemeinen Bezeichnung eines „RSS Feed“ kann ein Angebot auf Internetseiten vorgefunden werden, wer wie ein Nachrichtenticker einen [...]
Frage: kann ich auf einer Mode-FAN-SEITE rss von (z.B.) der Zeitschrift ELLE abonnieren ohne gegen Urheberrechte usw zu verstoßen?Denn die NAchrichten sind auf der Fan-Seite sofort mit Fotos und Promis zu sehen….bitte ums chnelle Antwort/Hilfe! Besten Dank vorab!
Wieso sollten sie gegen Urheberrechte verstoßen, weil Sie RSS abonnieren? Dafür ist es doch da! Und ich nehme an, die Quelle ist auf Ihrer Fanseite doch ersichtlich und anklickbar, oder? Solange das der Fall ist, können Sie doch weitersagen, was Sie möchten. (Da ich die konkrete Art der Einbettung nicht kenne, kann ich nicht mehr sagen. Rür eine rechtssichere Auskunft müssen Sie schon einen Medienrechtler fragen)
Ok Danke!! (bin noch völlig fremd in der MAterie sorry:-))
Die Frage von larasi ist nicht unberechtigt. Wenn die Fotos auf der Fanseite erscheinen, halte ich das für äußerst heikel, auch im Sinne des Persönlichkeitsrechts der Abgebildeten, denn die Fotos waren nicht für die Veröffentlichung auf der Fanseite gedacht. Die Nennung einer Quelle nützt da auch nicht viel. Ich würde hier Annettes Tip beherzigen und das mit einem Medienrechtler unter genauer Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten besprechen.
Soweit ich das verstanden habe, geht es um den RSS-Import, d.h. dem Import von Links und Teasern zu Artikeln am Originalveröffentlichungsort bzw. deren Entsprechung z.B. im Networked Blogs.
Schon klar, aber die Einbettung von Promi-Fotos ist in jedem Fall problematisch. Ich würde das abklären lassen. Es kommt möglicherweise urheber- und persönlichkeitsrechtlich nicht darauf an, wo die Fotos liegen, sondern wo sie erscheinen.
Aber ist das das Problem des RSS-Abonnenten oder dessen, der den Feed zur Verfügung stellt?
M. E. ist es das Problem des RSS-Abonnenten, weil er fremdes urheberrechtlich geschütztes Material in seine eigene Veröffentlichung einbindet. Wie er das tut, ist m. E. letztlich für die Tatsache egal, daß er dafür eine Genehmigung braucht. Wenn die nicht vom Anbieter des Feeds für eine solche Verwendung offiziziell gegeben wurde, muß der Abonnent nachfragen. Normalerweise werden RSS-Feeds ja abonniert, um sie sich selbst anzeigen zu lassen. Das ist ein völlig anderer Fall, als wenn man sie anderen wieder zur Verfügung stellt.
Ja, das sehe ich theoretisch auch so. Aber über Dienste wie netvibes oder Networked Blogs werden Feeds für jedermann teilbar – sehr her, ich empfehle diesen Feed! Die Quellenangabe bleibt ja erhalten. Fragt sich halt, ob der Leser des Weiterempfehlers das auch mitbekommt… #medienkompetenz
Ich sehe das halt so, wie wenn z.B. eine Zeitschrift beim Frisör ausliegt. Dann ist der Frisör auch nicht Urheber der Fotos (und Texte!) in der Zeitschrift. Es ist aber für jeden klar, dass der Frisör nicht die Zeitschriftenredaktion ist.
Dein Vergleich ist nicht ganz richtig. Die Zeitschrift hatte die Erlaubnis, das Foto abzudrucken und die Zeitschrift zu verkaufen. Als Fanseitenbetreiber hast du die Erlaubnis, das Foto dort abzubilden, erst mal nicht. Das wäre so, als würde ein weiterer Verlag die Zeitschrift nehmen, das Foto kopieren und es in seiner Zeitschrift veröffentlichen, die der Friseur dann kauft. Du bist in dem Beispiel die Zeitschriftenredaktion des zweiten Verlages, nicht der Friseur.
Was diese Dienste angeht: Nicht jeder Dienst verträgt sich zwangsläufig mit gesetzlichen Vorgaben, s. als aktuelles Beispiel Google Analytics, das die Datenschutzbeauftragten der Länder als inkompatibel mit Landesdatenschutzgesetzen ansehen. Daß es diese Dienste gibt, ist somit kein zuverlässiger Indikator dafür, daß das, was man damit machen kann, auch rechtmäßig ist.
Aus juristischer Sicht ist die Frage, wie sollte es auch anders sein, nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten.
Bei der Einbindung eines RSS-Feeds und auch von Fotos ist insbesondere darauf zu achten, unter welcher Lizenz diese eingestellt worden sind. Nur weil diese technisch in die eigene Webseite eingebunden werden können, geht damit auch nicht gleichzeitig die Erlaubnis einher, diese auch wirklich einbinden zu dürfen.
Daher sollte, gerade wenn es sich um ein kommerzielles Projekt handelt, ein anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Zur weiteren Vertiefung kann ich diesen Beitrag empfehlen:
http://www.irights.info/index.php?id=851
T. Hoesmann, RA